
In Deutschland gibt es ein Gesetz, nach dem der Eigentümer eines Grundstücks, auf dem ein historisches Artefakt entdeckt wurde, Anspruch auf eine Belohnung in Höhe von 50 % des Wertes des Fundes hat.
Historisch gesehen gab es in Deutschland eine eigene römische Siedlung, die Waldgirmes, im Land Hessen. Und diese Gebiete waren schon immer von großem Interesse für Historiker, Altrömer und Archäologen. Der Landwirt, dem das Grundstück gehört, stimmte den Ausgrabungen zu.
Sie begannen 1993 mit Ausgrabungen. Lange Zeit verlief der Prozess ergebnislos. Doch im Jahr 2003 waren die Ausgrabungen endlich erfolgreich. So wurden auf dem Grundstück des Landwirts Fragmente eines Denkmals für Kaiser Octavian Augustus gefunden, der ein Großneffe Caesars ist.
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Das Denkmal stellt den Kaiser auf einem Pferd sitzend dar. Die Fragmente stammen aus der Zeit um 9 nach Christus. Damals rebellierten lokale Stämme auf dem Gebiet des späteren Deutschlands gegen die Römer, was auch die barbarische Zerstörung des Denkmals für den fremden Kaiser erklärt.
Das größte und am besten erhaltene Fragment des Denkmals war der Bronzekopf eines Pferdes, der mit einer Vergoldungsschicht überzogen war.
Die Behörden boten dem Grundstückseigentümer sofort 48.000 Euro an, eine Summe, mit der viele zufrieden gewesen wären. Als der Landwirt jedoch feststellte, dass das Gutachten über den Fund noch nicht erstellt worden war, lehnte er die angebotene Summe ab und reichte Klage ein.
Das Gericht bestellte ein unabhängiges Gutachten und erklärte den Fund für historisch wertvoll im Wert von 1,6 Millionen Euro. Dies sind die 50 % der Summe, die dem glücklichen Landwirt gesetzlich zustehen. Ob der Landwirt diese Summe erhalten hat oder nicht, ist nicht bekannt. Die Behörden beabsichtigten, das Gerichtsurteil anzufechten.
Quelle: pulse.mail.com
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