
Seit Monaten diskutieren Bund und Länder in Deutschland über die Nachfolge des 9-Euro-Tickets, das von Juni bis Ende August dieses Jahres in Deutschland sehr beliebt war.
Doch nun ist endlich eine Nachfolgelösung gefunden worden. Bei einem Treffen am Montag erklärten sich die Verkehrsminister der Länder bereit, den Nachfolger des 9-Euro-Tickets mitzufinanzieren.
Das Verkehrsticket im Wert von 49 € soll bis Mitte Oktober mit der Bundesregierung vereinbart werden und am 1. Januar 2023 in den Verkauf gehen.
Nach dem Treffen sagte die Bremer Verkehrssenatorin Maike Schäfer (Die Grünen), Vorsitzende der Verkehrsministerkonferenz der Länder: "Wir haben einen guten Schritt nach vorne gemacht."
"Sie ist 40, er ist 16": Die Liebesgeschichte des Ehepaars Macron
"Ich habe beschlossen, nicht alt zu werden": Ein 55-jähriger Mann sieht aus wie ein 25-jähriger Junge
Sie hat nie geheiratet: Das Geheimnis der Einsamkeit von Mireille Mathieu
Archäologen sind sich zu 99 Prozent sicher, dass sie die Arche Noah gefunden haben, Details
Während zuvor verschiedene Preise für den Anschlusstarif, darunter auch ein 69-Euro-Ticket, im Gespräch waren, stand nun ein 49-Euro-Ticket im Mittelpunkt der Diskussion.
Laut Schäfer würde ein solches Ticket 3 Milliarden Euro zusätzlich pro Jahr kosten, und obwohl der Nahverkehr in die Zuständigkeit der Länder fällt, müsste der Bund zur Finanzierung beitragen.
Verkehrsminister Volker Wissing erklärte, er wolle, dass die Regierung die Hälfte der Kosten für das neue Ticket übernimmt und die Regionen die andere Hälfte tragen.
Aber die Länder drängen auf viele zusätzliche Mittel, zum Beispiel 1,5 Milliarden Euro mehr für den Ausbau des Nahverkehrs und einen ähnlichen Betrag zum Ausgleich der steigenden Energiepreise.
Es wurde eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die die genaue Finanzierung des Tickets ausarbeiten soll. Das Ergebnis soll bis zum 12. Oktober, dem Datum der nächsten Konferenz der regionalen Verkehrsminister, vorgelegt werden.
Quelle: aussiedlerbote.de
Das könnte Sie auch interessieren:
Die Vorteile von Hartz IV: Was man über die Heizkostenabrechnung wissen muss