Viele Grundeinkommensbezieher stehen vor einer Reihe von Problemen. Inzwischen ist mehr als eine Beschwerde im Zusammenhang mit den Heizkosten eingegangen. Natürlich liegen die Vorteile von Hartz IV auf der Hand, aber es gibt auch eine Reihe von Komplikationen.

Zunächst einmal sollten Sie wissen, dass der Staat die Heizkosten übernimmt, allerdings mit einem Vorbehalt. Sie müssen "vernünftig" sein. Das Gleiche gilt für die Wasserversorgung. Fachleute prüfen, ob bestimmte Ausgaben gerechtfertigt sind. Dies ist in § 35 Abs. 4 S1 SGB XII geregelt.

Staat übernimmt die Heizkosten, wenn sie

Die Sozialbehörden verweisen auf eine Klausel. Sie besagt, dass die Bedürfnisse des Kunden mit einem bestimmten Betrag bewertet werden, der monatlich zu zahlen ist. Sozialarbeiter arbeiten mit den Klienten zusammen und ermitteln ihre Bedürfnisse.

Auch andere Bedingungen müssen erfüllt sein. So werden beispielsweise der Familienstand und die persönlichen Verhältnisse des Kunden bei der Berechnung des Tarifs berücksichtigt.

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Die Sachverständigen prüfen auch die Wohn- und Lebensbedingungen der Betroffenen. Aufgabe der Sachverständigen ist es, festzustellen, ob die Ausgaben angemessen sind. Dabei werden viele Faktoren berücksichtigt.

Zum Beispiel:

Persönliche Umstände. Die Experten prüfen, ob die Wohnung aus gesundheitlichen Gründen häufiger geheizt werden muss.

Der Zustand der Wohnung. Die Qualität der Wohnung/des Hauses wird geprüft: Fenster, Türen. Auch die Heizungsanlage sollte überprüft werden. Welche Größe, welcher Brennstoff, welche Temperatur - diese Fragen sollten beantwortet werden.

Die örtlichen Gegebenheiten. Dies ist die Lage der Wohnung: Keller, Dachgeschoss oder mittlere Etage.

Auch Experten ermitteln, wie viel die Wohnung kostet (das hängt von der Region ab). Auch der Sozialhilfeträger kann überprüfen, wie viel die Person letztlich hat.

Man sollte sich nicht scheuen, für eigene Rechte einzutreten. Quelle: aussiedlerbote.de

Nach dem Gesetz werden die Heizkosten in der tatsächlichen Höhe übernommen. Ein fester Zinssatz soll das Verfahren vereinfachen. Wird sie überschritten, können die Fachleute ein Kürzungsverfahren einleiten. In diesem Fall wird der Höchstbetrag für jeden einzelnen Kunden berechnet.

Wenn das Sozialamt die Übernahme der Heizkosten verweigert, muss ein Widerspruch eingelegt werden. Das Dokument muss die Situation beschreiben und Argumente liefern. Man kann dann vor Gericht gehen oder Prozesskostenhilfe beantragen.

Natürlich müssen die Sozialdienste alles tun, um den Leistungsempfängern das Leben zu erleichtern. Sie sollten sich nicht scheuen, für Ihre Rechte einzutreten, wenn eine unangenehme Situation eintritt. Es wird alles gut ausgehen, wenn die zuständigen Behörden rechtzeitig kontaktiert werden.

Quelle: aussiedlerbote.de

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