
Die Begünstigten sind besorgt über die explodierenden Energiepreise. Sie wenden sich immer wieder an den Wohlfahrtsverband "Der Paritätische".
Ulrich Schneider, Generaldirektor des Verbandes, sagte: "Die Menschen haben natürlich Angst vor zwei Dingen. Erstens kommen die großen Rechnungen herein. Sie haben sicherlich Angst vor zusätzlichen Zahlungen. Die Nachricht von Hartz IV ist enttäuschend: Die Zahlungen werden nicht erhöht.
"Wenn sich der Gaspreis verdoppelt, wird es unglaublich schwierig sein, 200 € statt 100 € zu bezahlen. Auch das wäre ein großes Problem", fügte Schneider hinzu.
Dennoch sind die Heizkosten für die Leistungsempfänger kein Thema. Sie werden in vollem Umfang vom Arbeitsamt betreut - solange der Verbrauch angemessen ist und dem regionalen Durchschnitt entspricht.
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Daran hat auch die aktuelle Preiserhöhung nichts geändert, so Markus Mempel vom Deutschen Landkreistag.
"Sie haben einen Anspruch darauf, dass das Jobcenter die angemessenen Wohnkosten und die angemessenen Heizkosten übernimmt", fügte er hinzu. Das bedeutet, dass das Arbeitsamt zum Beispiel die Heizkosten für eine eingebaute Sauna nicht übernimmt.
Die Heizkosten werden aus der Gemeindekasse erstattet. Dennoch beteiligt sich der Bund in zunehmendem Maße an den Kosten. Im Jahr 2005 waren es nur 29 Prozent. Im Jahr 2021 werden es bereits mehr als 70 Prozent sein. Tatsache ist jedoch, dass die Dinge immer teurer werden. Die Kosten werden nicht auf die Bezirke abgewälzt, etwa 70 % werden kompensiert - für Wohn- und Heizkosten.
Deshalb kann das Leipziger Jobcenter die rund 50.000 Kunden, die Hartz-IV-Leistungen beziehen, beruhigen. Ihre Heizkosten werden weiterhin übernommen. Pressesprecherin Antje Wiesner appellierte an die Empfänger staatlicher Beihilfen.
"Wir bitten alle Kunden dringend, auf ihr Verhalten zu achten", sagte er. Denn das Geld, das ausgegeben werden muss, um die Rechnungen zu bezahlen, kommt von den Steuerzahlern.
Andererseits gibt es bei der Stromversorgung tatsächlich ein Problem für die Dienstleistungsempfänger. Die Kosten erhöhen sich erheblich.
Die Arbeitsämter wenden jedoch seit Jahren denselben Pauschalsatz an. Für Singles sind es etwa 36 Euro pro Monat. Dies deckt nicht die Höhe der Rechnungen. Die freiwilligen Verbände fordern daher die vollständige Bezahlung der Stromrechnungen. Es wird jedoch berichtet, dass diese Lösung nicht in Sicht ist.
Quelle: aussiedlerbote.de
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